Ufermauer

Ufermauer, Kaimauer, Kai, eine Mauer, unmittelbar am Fluss- oder Meeresufer, welche nicht nur zur Uferdeckung, sondern auch zur Erleichterung der Schiffsbe- und -entladung dient sowie zur möglichsten Ausnutzung des Uferbodens für sonstige Zwecke errichtet sein kann.

Die Krone der Ufermauer muss in der Regel über dem höchsten Hochwasserstand, für die Schifffahrt auch möglichst in der mittleren Deckhöhe liegen; das Fundament derselben muss fest und gegen Unterwaschung geschützt sein. Ihre Stärke hat wie jene einer Stützmauer dem Erddruck, aber dem größten Wert des letzteren für nasses Hinterfüllungsmaterial, zu entsprechen. Bei sehr fettem Untergrund genügt an Flüssen entweder einfaches Aufsetzen der Mauer auf den Baugrund wie in Fig. 1 und 2 (alle Figuren im Maßstab 1:300) oder Aufsetzen auf ein Betonfundament (Fig. 3); dabei kann durch Hinterziehen der Rückenflächen Material gespart werden. Ist der Untergrund nicht sehr fest, so müssen die Mauern durch Spundwände gegen Verschiebung und Unterspülung geschützt werden, wie in den Fig. 4–7 an verschiedenen Ausführungen gezeigt ist. In lockerem Untergrund sind Pfahlroste unentbehrlich; dabei müssen die obersten Hölzer etwa 0,5 m unter dem niedrigsten Wasserstand gelegen sein, damit sie nicht faulen. Fig. 8 stellt eine derartige Ausführung am freien Rhein bei Mannheim dar, Fig. 9 eine Hafenmauer in Hamburg, bei welcher das Wasser unter den Gründungsrost zu dringen vermag. In Fig. 10 ist eine auf Caissons gegründete Mauer dargestellt. Die wasserseitigen Flächen von Kaimauern werden in der Regel mit Quadern und Moellons verkleidet und gut ausgefugt; die Rückenflächen sollten stets einen Mörtelverputz und etwaige Staffelungen ein Gefälle landeinwärts erhalten. – Verschiedene andere Konstruktionsformen und Gründungsweisen von ausgeführten Kaimauern in 1–3. Vgl. a. Seehäfen und Stützmauern.

Quelle: Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1914)

Glossar militärischer Begriffe