Abzug

Abzug (Besatzung).

Abzug, einer Besatzung, nach übergebenem Platz an den Feind, pflegt nach Verhältnis der Widerstandsfähigkeit der Besatzung, welche den Ort aufgibt, oder nach Verhältnis der vom Feind durch die Verteidigung erworbenen Achtung, mit Ehrenbezeugungen, mit klingendem Spiel, fliegenden Fahnen, geladenem Gewehr, Mitführung des groben Geschützes und seiner Ladung, verdeckter Wagen usw. zu geschehen. Der höchste Grad besteht darin, dass die Besatzung nicht durch die Tore, sondern durch die offene Bresche auszieht.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe