Weltliche Orden
Eine Nachahmung der geistlichen Orden waren die weltlichen Ritterorden, die seit dem 13. und 14. Jahrhundert meist von Fürsten gestiftet wurden, die dadurch die Ritter enger an sich fesseln und mit dieser Auszeichnung zugleich geleistete Dienste belohnen wollten. Die Bedingungen der Aufnahme waren verschieden und wurden nach gewissen Bestimmungen (Ordensstatuten) geregelt; die Mitglieder des Ordens hatten besondere Insignien.
Später, als die Stiftung der Orden immer allgemeiner wurde, hörten sie auf, wirkliche Vereine zu sein; sie wurden einzig und allein Mittel zur Auszeichnung erworbener Verdienste, und der Name Orden ging daher auch auf die Ordensinsignien und Dekorationen über, da diese jetzt die Hauptsache wurden. Auch behielten sich seitdem die souveränen Fürsten ausschließlich das Recht vor, neue Orden zu stiften. Das Hauptabzeichen bei den meisten Orden blieb das Kreuz, wurde aber reicher und verzierter, Sterne und Bänder traten hinzu; auch die Ordensstatuten wurden mit Modifikationen beibehalten und bei der Gründung neuer Orden ähnliche entworfen, um danach die Verleihungen innerhalb gewisser Grenzen zu regeln. Diese Verleihungen gehen vom Landesfürsten aus, der stets Ordensmeister oder Großmeister seiner Orden ist.
Mehrere Orden sind an besondere Bedingungen, z. B. an adlige Abkunft, an eine gewisse Anzahl Ahnen, an die katholische Religion etc., geknüpft; andere werden nur nach Verdienst oder aus Rücksichten der Konvenienz verliehen. Häufig sind, um auch da das Verdienst belohnen zu können, wo Standesrücksichten das Verleihen des wirklichen Ordens nicht gestatten, besondere Ehrenzeichen den Orden affiliiert oder auch für sich bestehend gestiftet worden. Bei mehreren Orden ist die Anzahl der Mitglieder bestimmt, zum mindesten für Inländer, wird jedoch meist überschritten. Mit einigen Orden sind bestimmte Einkünfte verknüpft, andere verleihen den Erb- oder den persönlichen Adel, einzelne dem Großkreuz den Titel Exzellenz oder die Senhoria. Außerdem verleihen die meisten Orden das Recht, das Wappen mit der Dekoration zu schmücken: beim Großkreuz liegt dann der Orden auf dem Wappen, beim Komtur umschlingt das Band das Wappen, das Ritterkreuz wird unten angehängt; sehr viele geben wenigstens adligen Rang; dagegen haben ehrlose Handlungen den Verlust des Ordens zur Folge. Bei einigen Orden ist die Annahme mit einem vorgeschriebenen Eid verbunden; bei allen fremden Orden darf sie nur mit Bewilligung des Landesherrn geschehen und sind Sporteln zu entrichten; außerdem war es früher Gesetz, neben manchen Orden (z. B. dem Goldenen Vlies) keine anderen zu tragen. Die meisten Orden eines Landes haben zusammen einen besonderen, jährlich wiederkehrenden Festtag (Ordensfest), an dem die Ernennungen mit einer gewissen Feierlichkeit vollzogen werden und die anwesenden Mitglieder in ihrer Ordenstracht erscheinen, wenn eine solche mit dem Orden verbunden ist.
Die sämtlichen Orden ein und desselben Landes stehen in einem gewissen Rangverhältnis, das in den Statuten ausdrücklich namhaft gemacht wird und bei modernen durch die Reihenfolge angedeutet wird. Meist soll man, um die höheren Grade zu erlangen, erst die niederen besitzen, was namentlich für Inländer gilt, bei denen überhaupt strenger an den Satzungen gehalten wird als bei den Ausländern. Auch unter den Orden der verschiedenen Länder stehen in der öffentlichen Meinung gewisse obenan, wie das Goldene Vlies, der Hosenbandorden, der Elefantenorden, der preußische Schwarze Adlerorden, der russische Alexander Newskij-Orden, der schwedische Seraphimenorden, der österreichische Maria Theresia-Orden. Die Angelegenheiten eines Ordens pflegen der Leitung einer Ordenskommission, eines Ordenskapitels, eines Ordensrats oder des Ordenskanzlers und des kontrasignierenden Sekretärs anvertraut zu sein. Man teilt die Orden ein: in große Orden, die nur gekrönten Häuptern gegeben werden; Hausorden, die ursprünglich nur für Glieder der fürstlichen Familie und deren Diener bestimmt sind, jedoch auch an befreundete und andere Familien verliehen werden; Verdienstorden, die als Belohnung für erworbene Verdienste erteilt werden und in Militär- und Zivilverdienstorden zerfallen.
Um Abstufungen nach dem Rangverhältnis der Ordensmitglieder und nach der Größe der erworbenen Verdienste zu haben, pflegt jeder Orden aus verschiedenen Klassen zu bestehen, die sich durch die Dekorationen voneinander unterscheiden. Die meisten Orden zerfallen in drei Hauptklassen: Großkreuze, die ihre Dekoration in etwas größerem Maßstab an einem breiten Band von bestimmter Farbe (Ordensband), das meist über die linke Schulter geht, und außerdem noch einen Stern auf der Brust zu tragen pflegen; Komture oder Kommandeure, die ihre Dekoration um den Hals, und Ritter, die sie an einer Bandschleife auf der Brust oder im Knopfloch tragen. Dazwischen sind häufig noch Großoffiziere und Offiziere eingeschoben. Auch gibt es Komture 1. und 2. Klasse. Sehr hohe Orden haben nur einen Grad. Bei einigen Orden, wie beim preußischen Roten Adlerorden und Kronenorden, werden die Klassen nur nach der Nummer unterschieden, die Dekorationen sind indessen in einer der obigen ähnlichen Weise verschieden. Statt der Bänder trug man früher auch goldene Ordensketten, und zum Teil werden einzelne Orden, vorzüglich solche, bei denen eine besondere Ordenstracht vorgeschrieben ist, bei festlichen Gelegenheiten noch jetzt so getragen. Besonders auszeichnend ist die Verleihung des Ordens in Brillanten.
In neuerer Zeit sind auch die Miniaturorden aufgekommen, die an einfachem Kettchen nach ihrem Rang angereiht, aber nur an der Zivilkleidung getragen werden. Die gewöhnliche Form der Orden ist die Kreuzform, doch kommen auch Medaillon- und Rautenformen und Namenschiffren vor. Die Insignien sind nach dem Tode des Inhabers von den Hinterlassenen an die Ordenskommission oder an den Gesandten des Landes, dem der Orden angehört, zurückzusenden; einzelne verbleiben der Familie. Manche Staaten geben aber auch nur das Dekret (z. B. Spanien und Portugal, die Türkei, Ägypten, Tunis, San Marino, die überseeischen Länder), und man hat den Orden selbst anzuschaffen. Um einzelne Orden, wie den des Heiligen Grabes, kann man sich bewerben. Noch zu erwähnen sind die weiblichen Orden, die nur für Frauen, und zwar, den preußischen Luisenorden ausgenommen, für solche aus den höheren Ständen bestimmt und nicht zahlreich sind. In der Regel bestehen sie nur aus einer Klasse.
Orden der Deutschen Staaten
- Sächsischer Albrechts-Orden
- Ernestinischer Hausorden, Sächische Herzogtümer
- Hausorden der Rautenkrone, Sachsen
- Orden »Pour le mérite«, Friedensklasse, Preußen
- Orden der Württembergischen Krone
- Hausorden der Wendischen Krone, Mecklenburg
- Orden vom Zähringer Löwen, Baden
- Orden Albrechts des Bären, Anhalt
- Orden Heinrichs des Löwen, Braunschweig
- Sidonien-Orden, Sachsen
- Eisernes Kreuz, Preußen
- Luisen-Orden, Preußen
- Roter Adlerorden, Preußen
- Friedrichs-Orden, Württemberg
- Militärischer Karl Friedrich Verdienstorden, Baden
- Hausorden der Treue, Baden
- Hessischer Ludwigs-Orden
- Orden Philipps des Großmütigen, Hessen
- Heinrichs-Orden, Sachsen
- Schwarzer Adlerorden, Preußen
- Orden »Pour le mérite« Militärklasse, Preußen
- Stern zum Schwarzen Adlerorden, Preußen
- Preußischer Kronenorden
- Hohenzollernscher Hausorden
- Weimarer Hausorden vom weißen Falken
- Oldenburgischer Haus- und Verdienstorden
- Verdienstorden der bayerischen Krone
- Lippesches Ehrenkreuz
- Maximilians-Orden für Wissenschaft und Kunst, Bayern
- Johanniter-Orden, Preußen
- Militärischer Max-Josephs-Orden, Bayern
- Sankt Hubertus-Orden, Bayern
- Verdienstorden vom heil. Michael, Bayern
Orden außerdeutscher Staaten
- Orden Leopolds I., Belgien
- Danebrog-Orden, Dänemark
- Orden der Ehrenlegion, Frankreich
- Erlöserorden, Griechenland
- Orden des blauen Hosenbandes, Großbritannien
- Bath-Orden, Großbritannien
- Orden des Sterns von Indien, Großbritannien
- Victoria-Kreuz, Großbritannien
- Orden »Dell’Annunziata«, Italien
- Mauritius- und Lazarus-Orden, Italien
- Orden der Krone von Italien
- Orden der Eichenkrone, Luxemburg
- Orden des Niederländischen Löwen
- Orden von Oranien-Nassau
- Militärischer Maria Theresia-Orden, Österreich
- Ritterorden vom Goldenen Vlies, Österreich
- Orden der Eisernen Krone, Österreich
- Franz Joseph-Orden, Österreich
- Pius-Orden, Päpstlicher Stuhl
- Christus-Orden, Portugal
- Stern von Rumänien
- Orden des heil. Andreas, Russland
- Militärorden des heil. Georg, Russland
- St. Annen-Orden, Russland
- Wasa-Orden, Schweden
- Nordstern-Orden, Schweden
- Weißer Adlerorden, Serbien
- Orden Karls III., Spanien
- Orden Isabellas der Katholischen, Spanien
- Medschidije-Orden, Türkei
- Osmanja-Orden, Türkei
Orden außereuropäischer Staaten
- Orden des doppelten Drachen (dritte Klasse des ersten Grades), China
- Orden des doppelten Drachen (zweite Klasse des zweiten Grades), China
- Sonnen- und Löwen-Orden, Persien
- Orden der aufgehenden Sonne, Japan
- Chrysanthemum-Orden, Japan
- Orden des strahlenden Sterns, Sansibar
- Kapiolani-Orden, Hawai (erloschen)
- Orden vom Siegel Salomos, Abessinien
- Orden der siamesischen Krone
- Orden der Büste Bolivars, Venezuela
- Orden des weißen Elefanten, Siam
Unbefugtes Tragen von Orden wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach § 360, Ziff. 8, des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bewirkt für deren Dauer die Unfähigkeit, Orden zu erlangen sowie den dauernden Verlust der bereits verliehenen (§ 34 und 33 des Reichsstrafgesetzbuches). Ihre Pfändung war nach § 811, Ziff. 11, der Zivilprozessordnung ausgeschlossen. Die Berechtigung, einen Orden, der nicht vom Landesherrn verliehen wurde, anzunehmen und zu tragen, hing in sämtlichen deutschen Bundesstaaten wie auch in Österreich von der Bewilligung der betreffenden Landesbehörde ab.
Politische Orden können die geheimen Gesellschaften genannt werden, die besonders seit der französischen Revolution aufkamen und politische Zwecke verfolgten, z. B. der Tugendbund, die Carbonari, die Illuminaten, die Vereinigungen des Jungen Deutschland, des Jungen Italien u. a. m. Auch die Freimaurervereine sind zu den Orden gezählt worden, haben aber diesen Namen abgelehnt und wollen nur zu den geheimen Gesellschaften gerechnet sein. Literarische Orden waren die im 17. Jahrh. zur Reinigung der Sprache und Förderung der Poesie gegründeten Sprachgesellschaften (s. d.), wie die Fruchtbringende Gesellschaft (Palmenorden), der Blumen- oder Pegnitzorden, der Elbschwanenorden etc.
Bibliographie
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- Gritzner, Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt (Leipz. 1893)
- G. Lange, Die preußischen Orden und Ehrenzeichen in Abbildungen (8. Aufl., Berl. 1896)
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- Laurence-Archer, The orders of chivalry (Lond. 1888)
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- Schulze, H.: Chronik sämtlicher bekannter Ritterorden und Ehrenzeichen (Berl. 1855, mit 140 Kupfertafeln; Suppl. 1870 u. 1878)
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- Wietz, Die geistlichen und weltlichen Ritter- und Damenorden (Prag 1821-27, Kostümbilder)
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Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909