Pelotonfeuer

Pelotonfeuer.

Pelotonfeuer, eine vom Herzog von Marlborough und Leopold von Anhalt-Dessau im Spanischen Erbfolgekrieg entwickelte Taktik, bei der die acht Pelotons eines Infanteriebataillons jeweils abwechselnd geschlossene Salven abgaben. Gefechtsbereit in Linie angetreten, waren die Pelotons von 1 bis 8 numeriert, das 1. Peloton am rechten Flügel des Bataillons, das 8. am linken. Beim Pelotonfeuer wurde in der Reihenfolge 1, 8, 2, 7, 3, 6, 4, und 5 geschossen und dann wieder beim 1. Peloton begonnen. Gute Ausbildung und Feuerdisziplin vorausgesetzt, konnte das Bataillon auf diese Weise ein beeindruckendes, rollendes Feuer entlang seiner Front entwickeln und dabei immer genügend geladene Gewehre in Bereitschaft halten, um plötzlich auftretenden Feind bekämpfen zu können. Nach dem Siebenjährigen Krieg war das Pelotonfeuer nicht mehr üblich, weil es zu leicht in ein Plackerfeuer ausartete, bei dem jeder Soldat unmittelbar feuerte, sobald er seine Flinte neu geladen hatte.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

§ 77. Peloton-Feuer.

Kommando:

1) „Mit Pelotons – chargiert! –“

2) „Bataillon! – Fertig! –“

3) „Chargiert! –“

Auf das erste und zweite Kommando wie bei Bataillonsfeuer beschrieben.

Auf das dritte Kommando kommandiert der Kommandant des ersten Zuges sogleich: „erstes Peloton! – t’an! – Feuer! – geladen! –“ So wie das erste Peloton gefeuert hat, lässt der des dritten feuern, dann der des fünften, siebten usw., alle ungeraden Pelotons nach ihrer Nummernfolge. Außer dieser Reihenfolge findet aber keine andere mehr statt, sondern jedes Peloton feuert sobald das nebenstehende die Ladung stößt. Es sekundieren sich daher das erste und zweite, dritte und vierte, fünfte und sechste Peloton usw., ohne sich um die übrigen zu bekümmern.

Wird das Signal zum „Feuervorbei“ gegeben, so darf keine Peloton mehr feuern, selbst das im Anschlag liegende müsste absetzen lassen, und es wird dann im Ganzen „Hahn in – Ruh!“ kommandiert und geschultert.

Soll nur ein Teil des Bataillons feuern, so darf der Kommandeur dies nur in dem dritten Kommando ausdrücken, indem er kommandiert: „dritte (oder dritte und vierte) Kompanie – chargiert! –“ worauf die Kommandanten dieser Kompanien sogleich anschlagen und feuern lassen.

Quelle: Röver, Hauptmann: Bataillons-Exercir-Reglement für die Braunschweigische Bürgergarde. (Braunschw. 1831), S. 71 und 72.

Glossar militärischer Begriffe