Straße

Straße, 1) jeder fahrbare Weg, besonders aber breiter öffentlicher Fahrweg. Je nach der Breite und sorgfältigen Anlage und Unterhaltung teilt man die Straßen ein in: a) Hauptstraßen (Heerstraßen, Landstraßen, Chausseen), die breitesten vom Staate angelegten und unterhaltenen Chausseen; b) Kommunalwege (Kommunikationswege, Halbchausseen), von einzelnen Bezirken und Gemeinden unterhalten; c) Dorfwege; und d) Feldwege. Auch die Eisenbahnen kann man zu den Straßen rechnen. Eine Handelsstraße ist ein Weg zu Wasser oder zu Lande, auf welchem die Waren von einem Ort zum anderen und von einem Land nach dem anderen gelangen. 2) Eine breite gepflasterte oder beschotterte Gasse in einer Stadt; 3) so viel wie Meerenge, s. u. den Hauptnamen, z. B. Straße von Gibraltar, s. u. Gibraltar etc.; 4) der Weg, welchen ein Schiff auf dem Meere nimmt, oder auch das Fahrwasser; 5) (Heraldik), so viel wie Pfahl, s. Ehrenstücke A) a); 6 so viel wie Schrägbalken und besonders so viele wie Linksschrägbalken, s. dort A) f).

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Glossar militärischer Begriffe