Armeekorps

Armeekorps, der größte Truppenverband, dessen Wirksamkeit für Marsch und Gefecht noch von einer Stelle, dem Generalkommando, an dessen Spitze der kommandierende General steht, geleitet wird. Das Armeekorps setzt sich aus allen Waffengattungen zusammen, unter Zuteilung von Verwaltungsbehörden, Trains und Kolonnen, es ist daher zu dauerndem isolierten und selbständigen Auftreten in allen Kriegslagen befähigt. Im Krieg werden in der deutschen Armee mehrere Armeekorps und Kavalleriedivisionen unter einem Oberkommondo zu Armeen oder Armeeabteilungen vereinigt. Der Armeekorps- und Divisionsverband ist von Napoleon I. geschaffen und von allen europäischen Heeren angenommen. Die Armeekorps sind aus 2 Divisionen zusammengesetzt, nur Frankreich hat Armeekorps von 2 bis 4 Divisionen. Deutschland hat 23 Armeekorps. Jedes Armeekorps rekrutiert aus einer bestimmten Provinz oder Staat, wo es auch garnisoniert, nur das Gardekorps in Berlin, Potsdam, Spandau bezieht seinen Ersatz aus Preußen und einigen durch enge Konvention verbundenen kleineren deutschen Staaten. In der Friedensgliederung besteht das Armeekorps aus 2 Divisionen und den Spezialwaffen (Jäger, Fußartillerie, Pioniere, Meldereiter, Train), in der Kriegsgliederung aus 2 Infanteriedivisionen, Kolonnen und Trains. Die Kriegsstärke des deutschen Armeekorps beträgt etwa 25 Bataillone Infanterie, 12 Eskadrons, 24 Batterien. Die Verpflegungsstärke im Krieg ist rund 36.000 Köpfe und 10–11.000 Pferde.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe