Bootsmann

Bootsmann, heißt der Unteroffizier eines Schiffs, unter dessen Aufsicht besonders alles, was zur Takelage gehört, steht. Auf Kriegsschiffen ist außer dem Bootsmann noch ein ähnlicher Unteroffizier, welcher Schiemann heißt. Jeder derselben hat einen Gehilfen oder Maat. Der Bootsmann hat dann die Aufsicht über den großen Mast, sein Gehilfe über den Besanmast; der Schiemann über den Fockmast, sein Gehilfe über das Bugspriet.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe