Disposition
Disposition (lat.), Anordnung, Einteilung, Plan, Entwurf; Verfügung; Anlage, Geneigtheit zu etwas etc. So ist Disposition in der Rhetorik die logische und sachgemäße Anordnung des Stoffes einer Abhandlung oder Rede. Im militärischen Sinn hieß Disposition früher der Plan, nach dem ein Marsch, ein Manöver, ein Gefecht von Truppenabteilungen ausgeführt werden sollte. Die Disposition wurde für größere Truppenverbände mit selbständigem Auftrag meist schriftlich gegeben und darin: Absicht des Kommandeurs, Einteilung der Truppen, Zeit für Abmarsch etc. ausgeführt. Für kleinere Abteilungen genügt der mündliche »Befehl«. Jetzt treten an die Stelle der Disposition die Direktiven (s. d.).
Im Staats- und Militärdienst bedeutet Stellung zur Disposition soviel wie Versetzung in den zeitweiligen Ruhestand, die regelmäßig eine Gehaltsverminderung zur Folge hat; bei Richtern kann solche vermöge des Prinzips der Unabhängigkeit der Gerichte nur mit Zustimmung des Richters oder doch nach vorgängigem Gehör desselben und nach Durchführung eines besonders normierten Verfahrens erfolgen. – Über die Versetzung der Offiziere in den Dispositionsstand s. Offizier; Bezeichnung dieses Verhältnisses: »z. D.« im Gegensatze zu »a. D.« (außer Dienst). Ähnlich heißen in Frankreich aktive Generale, die zur Verfügung des Kriegsministers stehen, »in Disponibilität«. Dort wie in Österreich werden Offiziere z. D. als »in Reserve« in den Listen geführt.
In der Psychologie bedeutet Disposition soviel wie Gemütsstimmung, Geneigtheit zu etwas, Anlage (s. d.); in der Medizin soviel wie Anlage zu einer Krankheit.
Im Orgelbau versteht man unter Disposition im allgemeinen die ganze Anlage eines Orgelwerkes, besonders die Bestimmung der Register und ihre Verteilung an die einzelnen Klaviere.
In der Rechtswissenschaft ist Disposition soviel wie Verfügung (s. d.).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909