Manöver

Manöver, Übungen gemischter Waffen gegeneinander oder gegen dargestellten Feind zur Schulung der Führer und Vervollkommnung der Truppen für den Dienst im Feld unter dem Ernstfall möglichst nahekommenden Verhältnissen. Seit der Einführung der fortschreitenden Manöver unter Friedrich II. sind die deutschen Manöver immer weiter entwickelt und auch im Ausland nachgeahmt worden. Die deutschen Manöver sind ein Teil der alljährlichen größeren Truppenübungen und zerfallen in Brigade- (früher Detachements-), Divisions- (früher Feld-) und Korpsmanöver. Mehrere Korps haben jährlich Kaisermanöver. Der Leitende gibt die »allgemeine Kriegslage« für beide Parteien (Rot und Blau) gleichlautend, die »besondere Kriegslage«, welche die Aufgabe enthält, für jede Partei besonders. Jeder Parteiführer handelt selbständig und lediglich nach der gegebenen Kriegslage, wie im Ernstfalle, wobei seine Truppe fast stets in Verbindung mit stärkeren Heeresteilen gedacht ist. Die Schiedsrichter, durch weiße Armbinde kenntlich und vom Leitenden (der zugleich Oberschiedsrichter ist) bestimmt, unterstützen letzteren, indem sie Entscheidungen fällen, die sich im Ernstfall durch Waffenwirkung etc. von selbst ergeben würden. Über Festungsmanöver s. d. Brückenmanöver sind Übungen der Pioniere im Brückenbau. Manöver heißt auch eine Truppenbewegung zum Zweck der Erreichung eines sonst nur durch Kampf erreichbaren Zieles, z. B. Umgehungen, die durch Bedrohen der feindlichen Rückzugslinie den Gegner zum Verlassen seiner Stellung veranlassen sollen. Zur Zeit der kleinen Heere und der methodischen Kriegführung vor Napoleon hatten solche Manöver große Bedeutung. Übungen von Seestreitkräften heißen Flottenmanöver (s. d.).

Bibliographie

  • »Felddienstordnung« (Berl. 1900)
  • Boguslawski, v.: Die Anlage, Leitung und Durchführung von Feldmanövern (Berl. 1883)
  • Brockdorff, v.: Das Manöver (Berl. 1904)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe