Übungen

Übungen der Armee, bestehen teils in solchen, welche die nötigen Kenntnisse und Geschicklichkeiten lehren, teils in solchen, welche die erlangten oder gelehrten prüfen. Das Lehren geschieht durch das bei jeder Truppengattung vorgeschriebene Exerzitium und durch die verschiedenen Unterrichtsanstalten, durch welche beide jeder Soldat zu dem gemacht wird, was er sein soll. Die Prüfungen der erlangten Geschicklichkeit, womit zwar immer auch der Zweck des Lehrers verbunden ist, sind von verschiedener Art. Dahin gehören z. B. die Übungen der Brigadeaufstellung, oder die sogenannten Schulmanöver, die Nachahmung des großen und kleinen Krieges, indem man verschiedene Truppenteile zum Schein gegen einander agieren lässt, der Angriff und die Verteidigung von Städten und Dörfern, selbst von Festungen; auch die förmliche Belagerung von Festungen, und deren Verteidigung dagegen, mit allen dabei vorkommenden Arbeiten; die Schießübungen aller Truppengattungen, mit scharfer Ladung, der Bau der Schanzen und Batterien, das Schlagen der Pontonbrücken und die Bewegungen mit denselben usw. gehören mehr zu den Übungen, welche bloß den Zweck des Lehrers haben, daher man sie mit unter der allgemeinen Benennung Exerzitium begreift, die ersteren aber überhaupt Friedensmanöver nennt. Zu den Übungen der Offiziere von allen Waffen insbesondere gehört vorzüglich noch das Aufnehmen, das Anlegen von Feldschanzen, und das Anfertigen kriegswissenschaftlicher schriftlicher Aufsätze.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe