Fluchtlinie

Fluchtlinie.

Fluchtlinie, die technische Bezeichnung für die beim Bauen zu beobachtende Straßen- oder Gartengrenze.

Man unterscheidet Straßenfluchtlinie und Baufluchtlinie, vordere und hintere (rückwärtige) Fluchtlinie. Straßenfluchtlinie und Baufluchtlinie fallen zusammen, wenn die auf der Grenze der Straßenfläche errichtete senkrechte Ebene zugleich die aufgehende Vorderwand der Gebäude bildet. In diesem Falle ist es unvermeidlich, dass gewisse Bauteile über und unter der Erde vor die Fluchtlinie vortreten, so die Gesimse und Balkone oberirdisch, Fundamentabsätze und Kellerschächte unterirdisch. Das Maß des Vorsprungs ist entweder dem Bauenden freigegeben oder es wird im Einzelfalle das zulässige Größtmaß seitens der Baubehörde festgesetzt, oder die Größtmaße sind durch Polizeiverordnung bzw. Ortsstatut einheitlich geregelt, letzteres besonders für Balkone und Erker.

Quelle: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1907)

Glossar militärischer Begriffe