Lärmplatz

Lärmplatz.

Lärmplatz, sind in Festungen 1) die vorspringenden und eingehenden Winkel des bedeckten Weges, oder die Waffenplätze; 2) die Versammlungsorte der Besatzung, wozu entweder die Markt- oder andere freie Plätze, auch bisweilen der Raum in den Außenwerken, oder die Esplanade vor der Zitadelle bestimmt werden. In den Laufgräben belegt man auch die ganzen und halben Parallelen mit diesem Namen. Von den Lärmplätzen in Kantonierungen, Marschquartieren u.s.w., s. Alarmplatz.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe