Stückpforte
Stückpforten, sind die Öffnungen oder Schießscharten für die Kanonen in den Seiten eines Schiffs. Ihre Größe richtet sich nach dem Kaliber des Geschützes, gewöhnlich gibt man ihnen aber drei bis vier Zoll mehr Breite als Höhe. Um das Eindringen des Seewassers und des Regens zu verhindern, sind sie mit Luken oder Klappen versehen; die Stückpforten der oberen Batterien sind übrigens so angebracht, dass sie gerade über dem Zwischenraum der unteren Stückpforten stehen, damit hierdurch die auf das Schiff wirkende Last der Kanonen verteilt werde. Die an den Seiten des Schiffes befindlichen Stückpforten heißen Seitenpforten; in der Konstabelkammer heißen sie Hinter- oder Kreuzpforten, und vorne in der Back, Jagdpforten.
Stückpforten, oder Schussladen, werden häufig bei den Bresche- oder Kontrebatterien, bei den Festungsbatterien, auch bei anderen, an der inneren Öffnung der Scharten angebracht, um die Bedienung der Geschütze vor dem kleinen Gewehr- und Büchsenfeuer zu schützen. Sie bestehen aus 6 in die Erde gegrabenen starken viereckigen Pfählen, b, c und d, Fig. 161, wovon zwei und zwei einander gegenüber, und nur so weit von einander stehen, dass ein hölzerner Laden, a, bequem in die dazwischen liegenden Felgen durchgeschoben werden kann. In diesem Laden ist da, wo die Mündung des Geschützes daran stößt, ein länglich runder Ausschnitt, um bequem zu richten, welcher so groß ist, dass der Kopf des Geschützes hindurch geschoben werden kann; während des Ladens wird diese Öffnung durch einen Schieber verschlossen, und die ganze Stückpforte braucht also gar nicht geöffnet zu werden. Wird eine solche Stückpforte zerschossen, so kann man ohne Schwierigkeit eine neue Aufstellen. Außerdem gibt es auch noch verschiedene andere Arten.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)
Stückpforten (Schussladen), die Schießscharten auf alten Kriegsschiffen.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909