Wachthaus

Wachthaus mit Bogengang am Schloss Neuhaus in Paderborn.
Wachthaus mit Bogengang am Schloss Neuhaus in Paderborn

Wachthaus, 1) in der Garnison, ein eigens dazu errichtetes Gebäude. Es ist zweckmäßig dasselbe vorn mit einem hervorstehenden Dach, oder Bogengang zu versehen, um dort bei schlechtem Wetter die Gewehre aufzuhängen. Das Innere besteht aus einem größeren Zimmer, dessen Eingang dicht an der Tür des Hauses sein muss, für die Mannschaft der Wache, und das mit Pritschen versehen ist; dicht am Eingang des Hauses, dem vorigen gerade über ist ein kleineres Zimmer für den Offizier. Außerdem befinden sich noch in dem Wachthaus Verhältnisse für die Arrestanten. Vor dem Hause sind die Gewehrmicken in die Erde gepflanzt. 2) In Kantonierungen wird irgend ein geräumiges Haus zum Wachthaus bestimmt. Diejenigen Wachen, welche außerhalb des Ortes stehen, doch keine Feldwachen sind, sondern nur zu deren Unterstützung, oder zur Verteidigung des Platzes, wo sie stehen, dienen, müssen bei nasser und kalter Jahreszeit Wachthäuser erhalten. Ist der Ort sonst nicht befestigt, um sich gegen den ersten Angriff des Feindes halten zu können, so baut man solche Wachthäuser von starken Bohlen, die man mit Schießscharten versieht, und verlegt sie hinter eine Reihe von Wolfsgruben, mit der man den Platz, oder die ganze Kantonierung umgibt. S. Blockhaus.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe