Wilhelm von Grumbach

Wilhelm von Grumbach.

Grumbach, Wilhelm von, Sprössling eines der ältesten Rittergeschlechter Ostfrankens, geb. 1. Juni 1503, gest. 18. April 1567, kommt früh an den Hof des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach, Johann Kasimir, wird hier für den Hofdienst erzogen und verheiratet sich 1523 mit Anna von Hutten; eine Schwester von ihm wird unbegründeterweise als die Gattin Florian Geyers bezeichnet. Nach dem Tode des Markgrafen (1527) lebt er auf den Besitzungen seines Vaters, die er zwischen 1535 und 1537 übernimmt.

Wilhelm von Grumbach gibt Anlass zu einer wilden und weitreichenden Fehde, den sog. Grumbachschen Händeln, der letzten Erhebung der Reichsritterschaft gegen das Landesfürstentum. Nach dem Tode des Bischofs von Bibra 1544 wird Grumbachs Gegner, Melchior von Zobel, Bischof von Würzburg. Grumbach gibt sein Amt als würzburgischer Hofmarschall auf, zieht sich auf sein Schloss Rimpar zurück, tritt in Verbindung mit dem Markgrafen Albrecht Alkibiades von Kulmbach, begleitet ihn 1548 an den Hof des Herzogs Albrecht von Preußen, lässt sich aber vorher von dem Bischof aller seiner Lehnspflichten entbinden.

Allein während Grumbachs Abwesenheit sucht der Bischof Grumbachs Besitz zu schmälern, dieser aber glaubt sich auch persönlich verfolgt, übergibt deshalb die Lehen seinem Sohn und tritt in des Markgrafen Albrecht Dienste. Während dieser vor Magdeburg liegt, ist Grumbach Statthalter der markgräflichen Lande zu Kulmbach; dann vermittelt er den Vertrag, durch den das Hochstift Würzburg von Albrecht Schonung erkauft. Dieser Vertrag enthält die Bestimmung, dass Würzburg auch eine bedeutende Forderung Grumbachs an den Markgrafen übernehmen soll, die später wirklich durch Abtretung einiger Ortschaften und durch völlige Aufhebung des Lehnsnexus der Grumbachschen Familie beglichen wird. Da jedoch der Kaiser Albrechts Vertrage mit den fränkischen Ständen nachher für ungültig erklärt, so hält sich auch der Bischof nicht länger an seinen Vergleich mit Grumbach gebunden, und Grumbach sucht nun durch einen neuen Vergleich zu erlangen, dass gegen Rückgabe der würzburgischen Ortschaften sein Sohn mit Rimpar und Berchtheim belehnt, ihm aber Bleichfeld und die übrigen Güter belassen würden.

Nach der Aussöhnung des Markgrafen Albrecht mit Karl V. befiehlt aber letzterer den fränkischen Einungsverwandten die Erfüllung ihrer Verträge mit Albrecht. Auch Grumbachs Forderungen an den Bischof werden dadurch aufs neue rechtskräftig, aber der Bischof wendet sich unter Berufung auf den früheren Bescheid an das Reichskammergericht. Markgraf Albrecht eröffnet nun die Feindseligkeiten gegen den Bischof, Grumbach selbst ist abwesend, währenddessen die fränkischen Stände den Kurfürsten Moritz von Sachsen zur Hilfe herbeirufen. 1553 tritt Grumbach in den Dienst des Markgrafen. Der Bischof von Würzburg verheert Grumbachs Güter. Nach der Schlacht bei Sievershausen 1553, wo Grumbach mitgefochten, beteiligt er sich eine Zeitlang nicht weiter an der Fehde in Franken und sucht eine Vermittelung mit den Gegnern. Gegen die ihm vom Reichskammergericht zuerkannte Restitution in seine Güter und Rechte legen seine Gegner Verwahrung ein; König Ferdinand setzt einen Termin zu einer gütlichen Verhandlung an (1. März 1556), aber Grumbachs gereizte Verteidigungsschrift und die Gegenschrift des Bischofs von Würzburg zeigen, dass an eine Versöhnung nicht zu denken war.

Mit Albrechts Tode sinkt die letzte Hoffnung Grumbachs. Georg Friedrich von Ansbach, der Erbe Kulmbachs, weigert sich, die Schulden, die auf Albrechts Hinterlassenschaft ruhen, zu übernehmen, und so drohte Grumbach ein Verlust von 300.000 Gulden. Da sucht Grumbach eine Zuflucht bei Herzog Johann Friedrich von Sachsen im Koburgischen, wird dessen Rat und gewinnt auf den schwachen Fürsten großen Einfluss, indem er ihm Hoffnungen auf Wiedererlangung der sächsischen Kur macht. Grumbach fasst den Plan, an der Spitze des Adels sich des Bischofs zu bemächtigen und die Herausgabe seiner Güter zu erzwingen, aber zu weitgehende Dienstfertigkeit eines alten Dieners von Grumbach führt die Ermordung des Bischofs herbei (15. April 1558). Grumbach flieht auf die Nachricht von dem Vorfall nach Frankreich; seiner Versicherung, dass er am Morde keinen Anteil habe, wird nicht geglaubt.

Im Glauben, dass sich bei dem bevorstehenden Ausgleich zwischen Markgraf Georg Friedrich und den fränkischen Einungsverwandten auch eine Besserung seiner Lage erzielen lasse, begibt er sich Anfang 1559 wieder nach Deutschland. Allein bei seiner Ankunft haben sich die Fürsten schon vertragen, und es bleibt daher für Grumbach, wenn er wieder zu seinem Besitz gelangen will, nur ein Weg: dessen gewaltsame Wegnahme. Die neuen Rüstungen, die er unter dem Vorwand französischer Werbung macht, verraten den Plan, aber als ihm die rheinischen Kurfürsten ihre Vermittelung auf dem Reichstag anbieten, entlässt Grumbach, ihrer Versicherung trauend, seine Scharen. Trotz des Widerstrebens seitens des Würzburger Bischofs erscheint er unter sicherem Geleit zu Augsburg. Ruhig und fest verteidigt er vor der kaiserlichen Kommission sein Recht und beharrt auf seiner Restitution in die ihm entrissenen Güter. Zuletzt schlägt sich der Kaiser selbst ins Mittel, aber vergeblich. Der landsbergische Fürstenverein tritt mit den fränkischen Einungsverwandten 1560 zu Ingolstadt gegen Grumbach zusammen, und der Bischof von Würzburg bezichtigt Grumbach offen des Mordes an Melchior von Zobel.

Grumbach geht wieder in französische Kriegsdienste; als er nach dem Frieden von Amboise 1563 zurückkehrt, weist ihm der Herzog Johann Friedrich einen Zufluchtsort zu Hellingen bei Koburg an. Hier tritt Grumbach mit seinen Gefährten Wilhelm von Stein und Ernst Mandelslohe zusammen, um sein Recht auf dem Wege der Gewalt durchzusetzen. Sie erlassen 16. Sept. 1563 einen Absagebrief an den Bischof; schon 4. Okt. steht Grumbach vor Würzburg und erzwingt durch die Drohung mit Plünderung von dem Statthalter einen Vergleich, demzufolge der Vertrag von 1552 wieder in Gültigkeit gesetzt und von seinen Gegnern die Kosten der Exekution übernommen werden sollen. Bei der Wiedereinnahme seiner Güter eignet Grumbach sich nur an, was er früher unbestritten besessen hat; was irgend zweifelhaft ist, soll dem Ausspruch eines Schiedsgerichts unterstellt bleiben.

Allein der Kaiser spricht die Acht über Grumbach aus und inhibiert den Vollzug des Vertrags, obwohl Würzburg selbst um Zurücknahme des Befehls bittet. Als Grumbach die neue Phase seines Schicksals erkennt, erweist er in neuen Schriften die Rechtswidrigkeit seiner Achtung. Wirklich erhält er auch viele Beweise fürstlichen Wohlwollens; nichtsdestoweniger setzen die kaiserlichen Kommissare auf dem Verhandlungstag 4. Febr. 1564 durch, dass die Vollziehung der Acht beschlossen wird. Die Ritterschaft in Franken sendet eine neue Vorstellung an den Kaiser, die rheinischen Kurfürsten drängen den Würzburger Prälaten bis zu den Präliminarien eines Güteversuchs, das brandenburgische Haus bietet sein ganzes Ansehen auf, um seines alten Dieners Haupt von dem kaiserlichen Zorn zu entlasten, und man erreicht wenigstens einen Aufschub.

Kaum aber ist der Kaiser Ferdinand I. gestorben (25. Juni 1564), so greift der Bischof von Würzburg Grumbach in einer Schrift auf das schonungsloseste an. Grumbach wendet sich 1566 in einer Eingabe an den Reichstag, nicht nur an die Einsicht, sondern auch an das Mitleid seiner Richter. Aber der Kaiser ist durch die ihm von dem Kurfürsten August von Sachsen über Grumbachs Einfluss am Hofe zu Gotha gemachte Mitteilung im voraus gegen ihn eingenommen; die Fürsten sind ihm teils feindlich gesinnt, teils wenigstens teilnahmlos gegen ihn. Und auch die Hilfe des Adels bleibt aus. Nur Herzog Johann Friedrich vermag nicht, sich von Grumbach zu trennen, und so fällt auch er um Grumbachs willen in die Acht. Die Exekution wird dem sächsischen Kurfürsten August übertragen, der zur Belagerung Gothas (1566) schreitet.

Hartnäckig weigert Johann Friedrich die Auslieferung Grumbachs. Endlich fällt die Stadt in Augusts Hand (4. April 1567). Grumbach wird ergriffen und, nachdem man ihm durch die Folter Geständnisse abgepresst hat, 18. April auf dem Markt zu Gotha gevierteilt, während man den gefangenen Herzog nach Österreich abführt, wo er 27 Jahre hindurch bis zu seinem Tode festgehalten wird.

Die Grumbachschen Händel gelten als letzter Bruch des Landfriedens.

Bibliographie

  • Ortloff: Geschichte der Grumbachschen Händel (Jena 1868–70, 4 Bde.)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Figuren der Hochrenaissance