Pulverkammer

Pulverkammer, 1) in einem Geschütz und Gewehr der Raum im Rohr oder Lauf, welcher die Pulverladung einnimmt. Seitdem Zündhütchen, Pulverladung und Geschoss in einer Metallhülse vereinigt sind (s. Patrone), wird die frühere Pulverkammer als Patronenlager bezeichnet.

Pulverkammer, 2) soviel wie Minenkammer.

Pulverkammer, 3) (Sta. Barbe), auf Kriegsschiffen ein Behältnis unten im Raum, gewöhnlich im Hinterteil des Schiffes, hinter dem Besanmast, mit doppelten Brettern verschlagen, durch eine, mit Drahtgittern verwahrte Laterne erleuchtet. In ihr sind die Geschützladungen nach den verschiedenen Kalibern der Geschütze in besonderen Kasten und Wandschränken verteilt, damit sie während des Gefechts durch die dazu bestimmten Luken herausgegeben und nach den Batterien gebracht werden können. Vgl. Barbara 1).

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Pulverkammer, frühere Bezeichnung für Munitionsräume in Festungen und auf Kriegsschiffen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe