Freikompagnie Pindter

Kurfürstentum Bayern, 1757–1765

Wie schon in älteren Zeiten, hatte auch unter der Regierung Karl Albrechts die öffentliche Sicherheit im Kurstaat Bayern viel zu wünschen übrig gelassen, denn Verbrechen gegen Eigentum und Leben wie Schmuggel und Forstfrevel waren alltägliche Dinge. Wohl nahm man von Zeit zu Zeit, wenn das Unwesen besonders auf dem Lande allzugroßen Umfang erreichte, größere Streifen vor, wofür den Beamten die Truppen der benachbarten Garnisonen zur Verfügung standen, wohl hatte man die Bürger und Landfahnenmannschaften zur Selbstverteidigung mit Waffen versehen, aber eine nachhaltige Überwachung und Verfolgung des sicherheitsgefährlichen Gesindels, zu dem in- und ausländische Ausreißer ein bedeutendes Kontingent stellten, wie eine ständige Beaufsichtigung und Absperrung der Grenzen erwies sich unmöglich, nachdem eine besondere bewaffnete und bevorrechtete Truppe zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht zu gebote stand.

Diese Umstände erfuhren unter Max III. Joseph einige Besserung, sobald man nach dem Frieden von Füssen das Freikorps Gschray als Polizei- und Grenzschutztruppe verwendete und im ganzen Lande verteilte, doch sah sich der Kurfürst schon nach zwei Jahren aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen gezwungen, das Korps wieder aufzulösen. Zwar hatte er nachher dem Anerbieten des früheren Amtmanns, dann Hauptmann im vormaligen Freikorps Gschray, Balthasar Peter Pindter zur Errichtung eines Streifkorps Folge gegeben, allein diese der Hofkammer unterstehende Ziviltruppe vermochte wegen ihrer geringen Stärke von 39 Köpfen und als vollständig unberitten nur recht wenig auszurichten.

So entschloss sich der Kurfürst anfangs 1754 dem wiederholten Vorschlage des Dragonerobristleutnants Joseph Hieronymus Graf Piosasque zur Aufstellung eines Husarenkorps für landespolizeiliche Zwecke seine Genehmigung zu erteilen.

Wie schon oben erwähnt, war das im Jahre 1752 zur „Ausrottung des liederlichen Gesindels“ errichtete und dem Hofrate unterstehende Streifkorps Pindter anfangs eine Ziviltruppe, deren Kommandant den Titel Streifinspektor führte. Deshalb durften auch weder Pindter und sein Hilfspersonal sich des Offiziercharakters bedienen noch die Mannschaften „die den regulären Truppen allein zustehenden Ehren- und Feldzeichen, wie weißblaue Hutmaschen, die weißblauen erst jüngst insbesondere beim Leibregiment eingeführten Hutquasten, weißen Hosen und statt schwarzer weiße Kamaschen“ tragen. Ein Vorschlag Piosasques, das Pindterische Streif- oder Sekuritätskorps mit seinem eigenen Husarenkorps zu vereinigen, war am 6. März 1756 abgelehnt worden.

Nachdem jedoch zwischen jenem und dem Militär unaufhörlich Reibereien und Streitigkeiten vorkamen, entschloss sich der Kurfürst am 29. April 1757 das Streifkorps in eine regulierte Freikompagnie umzuwandeln, diese dem Hofkriegsrat unterzuordnen und dem Kommandanten wie den anderen Angestellten des Korps militärische Grade als Hauptmann, Leutnants etc. zu verleihen. Zugleich sollte es von seinem bisherigen Stande von 39 Köpfen auf 60 und späterhin sogar auf 100 Mann vermehrt werden, um „alle Grenzen zu besetzen und von 4 zu 4 Stunden beständig 2 Mann patrouillieren lassen zu können“. Auch die vorhandenen 4 Steckenknechte waren beizubehalten, jedoch nur zu dem ihnen zukommenden Dienste, wie „Binden, Schließen und dergl.“ und deshalb auch in Zukunft statt des Obergewehrs nur mit Pistole und Fanghunden zu versehen. Die Bezüge blieben die gleichen wie früher, so dass Offiziere und Mannschaften Montur und Quartier selbst beschaffen mussten; die Aufnahme der Leute stand dem Hauptmann zu, dagegen wurden die ganze Kompagnie beim Hofkriegsrate verpflichtet. Ihr Stand und ihre Gebühren waren zunächst folgende: 1 Hauptmann (5656 fl.), 1 Kapitänleutnant und 1 Oberleutnant (je 37½ fl.), 1 Unterleutnant (20 fl.), 1 Feldwebel (15 fl.), 1 Furier und 3 Korporale (je 12½ fl.), 3 Vizekorporale (11 fl.), 43 Gemeine und 4 Steckenknechte (je 10 fl.). Dazu kam alsbald noch ein Tambour.

Im Juli und August befand sich die Kompagnie in nachstehender Verteilung: im Rentamt München 1 Hauptmann, 1 Feldwebel, 4 Gemeine, 2 Steckenknechte, dazu in München selbst auf Pikett 1 Korporal, 5 Gemeine; im Rentamt Landshut 1 Unterleutnant, 4 Gemeine, 1 Steckenknecht, im Rentamt Straubing 1 Oberleutnant, 4 Gemeine, 1 Steckenknecht, im Rentamt Burghausen 1 Kapitänleutnant, 2 Korporal, 3 Gemeine, 1 Steckenknecht und überdies je 3–2 Mann zur Verhinderung des Schmuggels in den Grenzortschaften Marquardstein, Bayerisch-Zell, Walchensee, Hohenschwangau, Lechhausen, Pöttmes, Stadtamthof, Furth, Friedburg und Wildshut.

In der Folge finden wir die Freikompagnie, welche nach Patent vom 26. Januar 1759 in Ausübung ihres Dienstes freies Quartier auf Dach und Fach zu beanspruchen hatte, bald ganz in der Oberpfalz, bald zum Teil am Lech, oder in kleineren Kommandos zu „Hafenwachen“ bei Versammlungen und Märschen in Rekrutentransporten, zur Eintreibung der „Umgeldgefälle“ auf dem berüchtigten Keferloher Markt oder zur sanitätspolizeitlichen Überwachung des St. Leonhardi-Viehmarkts in Höhenkirchen, zur Vertreibung von Wilderern aus den Forsten und Gehegen bei Hohenschwangau oder aus dem Jagdgebiet eines höheren Offiziers, dann wieder zur Verhinderung des Umlaufs schlechter Münzsorten, bei der Säuberung der Umgegend von Indersdorf und Dachau von Räuberbanden, zur Sicherung der Getreidesperre, beim Einbringen von Deserteuren, zur Ausschaffung liederlichen Weibervolks oder zur Suche nach Brandstiftern verwendet.

Trotz dieser zahlreichen und durchaus nicht gefahrlosen Dienste, welche die Mannschaften der Freikompagnie als Wächter der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dem Lande leisteten, stand ihnen die Bevölkerung nicht allerwegen freundliche gegenüber. Abgesehen von dem harmlosen Namen „die Grünen“, den ihnen die Farbe ihrer Bekleidung eintrug, hörte man namentlich auch in der Oberpfalz häufig den verächtlichen Ruf „Strickreiter“ und es bedurfte strenger Strafandrohungen, um diesem Unfuge zu steuern; in Waldsassen verweigerte man der Mannschaft sogar das bloße Unterkommen, bis man dem Oberamtmann in Aussicht stellte, das Kommando werde in seine eigene Amtswohnung verlegt werden. Schließlich musste der Hofkriegsrat selbst zugunsten der Freikompagnie eintreten, als in dem ihm zugeschlossenen Entwurf zu einem neuen Bettelmandat „von Amtsleuten, Gerichtsbediensteten und den Pindterischen“ die Rede war, während doch zur Wahrung ihres Ansehens „die Hauptmann Pindter-Freikompagnie“ den übrigen Polizeiorganen voranzustehen habe.

Als der im Jahre 1761 in Anerkennung seiner ersprießlichen Dienste zum Obristwachtmeister beförderte Hauptmann Pindter am 18. Februar 1763 verstarb, wurde sein Sohn Hauptmann Jakob Wilhelm Pindter zum Kommandanten der Freikompagnie ernannt.

Da aber bei der Neuregelung des Mautwesens die Verwendung der Kompagnie auch zu diesem Zwecke durch ihre geringe Stärke ausgeschlossen schien, hatte sich sich nach Befehl vom 12. Dezember 1763 auf 100 Mann einschließlich eines fünften Steckenknechts zu verstärken, so dass sie nunmehr zählte: 1 Hauptmann, 1 Oberleutnant, 1 Unterleutnant, 1 Feldwebel, 1 Furier, 1 Feldscherer, 3 Korporale, 3 Vizekorporale, 1 Tambour, 82 Gemeine und 5 Steckenknechte.

Allein schon am 22. April 1765 erhielt sie Weisung, sich in München zusammenzuziehen, da der Kurfürst beschlossen habe, die Kompagnie zu reduzieren und dafür ein Freibataillon zu errichten, in das ihre Mannschaften einzuteilen seien.

Nachdem man zu gleichen Zwecken auch das Husarenkorps Piosasque nach München berufen hatte, wurden die Verbände beider Truppenteile aufgelöst und aus dem gesamten Personal auf Grund der am 19. Februar 1754 geschlossenen Kapitulation am 24. April 1765 unter Kommando des Obristen Graf Piosasque ein Freibataillon bestehend aus 50 berittenen Husaren und 146 Mann zu Fuß errichtet, zu sessen Unterhalt man jährlich 32.000 fl. aussetzte.

Inhaber und Kommandeur

  • Streifinspektor Balthasar Peter Pindter, 1752
  • Hauptmann Balthasar Peter Pindter, 1757
  • Obristwachtmeister Balthasar Peter Pindter, 1761–1763
  • Hauptmann Jakob Wilhelm Pindter, 1763–1765

Standorte

  • Rentamt München, Stadt München, Rentamt Landshut, Rentamt Straubing, Rentamt Burghausen, Marquardstein, Bayerisch-Zell, Walchensee, Hohenschwangau, Lechhausen, Pöttmes, Stadtamthof, Furth, Friedburg und Wildshut, 1757

Uniform

Das Streifkorps Pindter trug seit 1752 Zivilkleidung, bis es am 29. April 1757 in eine regulierte Freikompagnie umgewandelt wurde und eine grüne Uniform erhielt. Leider liege uns bisher keine Details über die Abzeichenfarbe und die Farbe der Knöpfe vor.

Feldzugsgeschichte

  • Grenzschutz in der Oberpfalz und am Lech

Verbleib

  • Freibataillon Piosasque, 24. April 1765

Bayerische Armee im Siebenjährigen Krieg