Abfluss

Abfluss des überschüssigen Wassers, bei angelegten Überschwemmungen, oder in Festungsgräben. Man bedient sich dazu:

1) der Schleusen, sowohl in den Bären der Gräben, als auch in den Fangdämmen, welche man zum Aufstauen des Wassers angelegt hat.

2) Der Abzugsröhren, welche man bloß in den Fangdämmen anbringt. Sie bestehen aus starken Dielen, welche zwischen hölzernen Rahmen liegen, und mit einer zwei Fuß dicken Einfassung von Ton umgeben sind. Die Abzugsröhre ruht auf einem Gerüst von Balken und Grundpfählen, erweitert sich an ihrem Ausgang um 7 Fuß, und ist sowohl hier, als an ihrem Eingang, mit einem Schutzbrett verschlossen, welches durch einen einfachen Hebel leicht aufgezogen werden kann. Am Ende der Abzugsröhre wird ein Vorboden von kreuzweise übereinander gelegten Faschinen verfertigt, welcher fünf Mal so lang ist, als die Wasserhöhe hinter dem Fangdamm beträgt; sein Fall ist 148 seiner Länge.

3) Der Überfallwehre, die man auf dem Kamm des Dammes anbringt, und wodurch das Wasser in einer stets gleichen Höhe erhalten wird; sie haben dieselbe Einrichtung wie die gewöhnlichen Mühlwehre.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe