Gerüst

Gerüst.

Gerüste (Baugerüste, Rüstungen), zur Ausführung von Bauarbeiten aufgeschlagene interimistische Bauwerke von Holz, die als Standort der in verschiedener Höhe Arbeitenden sowie zum Heben und Weiterschaffen von Baumaterialien, auch zur Ausführung von Bogen und Gewölben (s. Lehrgerüste) dienen. Die Stärke der Gerüste für Hochbauten richtet sich nach der Größe und dem Gewicht der hinauszuschaffenden Materialien. Je nachdem die Gerüste solche für Maurer, Maler, Schieferdecker etc. sind, erhalten sie verschiedene Einrichtung. Zur Ausführung der Gebäudemauern, insbes. der Außenfronten, werden gewöhnlich sogen. Stangenrüstungen verwendet: Bei größeren Höhen werden in Entfernungen von 2,5 bis 3 m unbearbeitete schwache Baumstämme (Stangen) in die Erde gegraben und gut verkeilt. An diese werden in den Höhen der einzelnen Stockwerke mit Strängen und Würgknüppeln, besser mittels angenagelter Knaggen und Klammern oder sonstiger, meist patentierter Vorrichtungen die Streichstangen oder Streckhölzer befestigt, die parallel zur auszuführenden Mauer laufen. Auf diesen liegen die vorderen Enden der Schussriegel (Schoßriegel) oder Netzriegel, deren hintere Enden auf Mauerabsätzen, Gurtsimsen, Sohlbänken oder auch in Rüstlöchern der Mauer ruhen und den aus Rüstbrettern bestehenden Fußboden tragen. Zur Vermehrung der Standsicherheit des Gerüstes werden die Rüstbäume nach der Gebäudemauer hin etwas geneigt und durch Diagonalverstrebungen verbunden. Handelt es sich um Aufbringen größerer Lasten, z. B. bei Werksteinbauten, so wendet man verbundene (verzimmerte) Rüstungen an, die oft mit besonderen Aufziehtürmen und Schiebebühnen zum bequemen Versetzen der großen Werkstücke etc. verbunden werden. Ist das Versetzen Hauptzweck der Gerüste, so nennt man sie Versetzgerüste (s. d.).

An manchen Orten, z. B. in Dresden, werden die größeren Frontrüstungen gegen die Straße hin vollständig mit Brettern verschalt und die Gebäude so bis zu ihrer Fertigstellung den Blicken der Neugierigen entzogen. Zum Schutz der Vorübergehenden müssen Frontrüstungen über Erdgeschosshöhe jedenfalls dicht verschalt, resp. mit Schutzdächern versehen werden. Bockgerüste von 2,5 bis 3 m Höhe, die besonders im Innern der Gebäude angewendet werden, bestehen aus Rüstböcken, die mit Brettern belegt sind. Zum Verputzen oder zur Vornahme von leichteren Reparaturen, Anstreicherarbeiten u. dgl. bedient man sich der sogen. Fahr- oder Hängegerüste. Sie bestehen in der Regel aus einem mit Geländern versehenen Fußboden von ca. 0,75 m Breite und 2 bis 3 m Länge, hängen in Seilen und Kloben und können mittels Flaschenzüge aufgezogen und niedergelassen werden. Diese Gerüste müssen möglichst leicht, mit guten Sperrvorrichtungen versehen und an hinreichend starken, in der Regel aus den Dachfenstern herausgesteckten Hölzern aufgehängt sein. Da durch ihre Anwendung trotz aller Vorsicht oft Leben oder Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, wendet man neuerdings an ihrer Stelle gern Leitergerüste an, d. h. schmale, leichte Rüstungen, die aus senkrecht dicht vor den Fronten aufgerichteten, durch Laufbretter verbundenen Leitern bestehen. Zu Arbeiten, die sich bloß auf kurze Stücke einer Fassade erstrecken, und wo ein Fahrgerüst nicht gut anzubringen ist, stellt man schwebende oder fliegende Gerüste her, indem man durch die Fenster oder auch durch Maueröffnungen Hölzer herausstreckt, im Innern abspreizt und äußerlich mit Brettern abdeckt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe