Ringkragen

Ringkragen.

Ringkragen, ein beinahe halbmondförmiges und erhaben gearbeitetes Schild, welches von den Offizieren einiger Armeen vor der Brust, nicht unter dem Halse, getragen wird. Im Felde wird dieser Ringkragen stets angelegt; in Friedenszeiten aber nur, wenn sich der Offizier im Dienst befindet.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Ringkragen, ursprünglich ein um den Hals über dem Kürass getragener Blechkragen (Halsberge); später halbmondförmiger, mit dem landesherrlichen Wappen oder Namenszug verzierter Metallschild, der von Offizieren unter Friedrich II., in Bayern bis 1872 als Dienstabzeichen um den Hals getragen wurde. Die deutschen Feldgendarmen sowie die Fahnen- und Standartenträger trugen Ringkragen aus Neusilber mit Nummer, bzw. gekreuzten Fahnen und Wappen oder Namenszug. In Frankreich wurde der Ringkragen erst 1882 abgeschafft.

Die Abbildung zeigt Offiziere der kursächsischen Garde zu Fuß mit Ringkragen. Die 15 mm Zinnfiguren von Old Glory wurden mit Künstler-Acrylfarbe bemalt und für das Spielsystem Volley & Bayonet montiert.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe