Rückmarsch

Rückmarsch.

Rückmarsch, s. Kriegsmarsch und Rückzug.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

§ 62. Zurückmarschieren.

Kommando:

1) „Bataillon! – Halt! – linksumkehrt – euch! –“

2) „Vorwärts! –“

3) „Marsch! –“

Auf das erste Kommando macht das Bataillon Halt und die halbe Wendung.

Auf das zweite Kommando gehen die im zweiten Glied stehenden Fahnenrotten mit dem Fahnenträger neun Schritt vor, die im ersten Glied treten ins zweite Glied und der Adjutant gibt die Perpendiculaire. Die Spielleute gehen, um dem Marsche des Bataillons nicht hinderlich zu sein, sogleich zwölf Schritt vorwärts, und bleiben während des Marsches in dieser Entfernung.

Auf das dritte Kommando tritt das Bataillon an, die rechten Führer bleiben im zweiten Glied; die Zugkommandanten bleiben stehen, treten erst auf den zweiten Schritt an und marschieren hinter der zweiten Rotte ihres Zuges. Der Marsch wird eben so, wie für das Avancieren vorgeschrieben ist, ausgeführt, indem die rechten Führer dieselben Obliegenheiten haben, als dort für die Zugkommandanten vorgeschrieben ist. Die schließenden Offiziere und Unteroffiziere bleiben vor dem zweiten Glied in gerader Linie.

Das Hinterhängen einzelner Rotten, so wie das Abbrechen ganzer Züge, Ziehen und Drehungen geschieht im Allgemeinen auf die nämliche Weise.

Wenn „Bataillon! – Halt! – Front! –“ kommandiert wird, treten die Zugkommandanten, Fahnenrotten und Spielleute auf ihre Plätze zurück.

Quelle: Röver, Hauptmann: Bataillons-Exercir-Reglement für die Braunschweigische Bürgergarde. (Braunschw. 1831), S. 58 und 59.

Glossar militärischer Begriffe