Bombardement

Bombardement, heißt das Bewerfen eines Ortes mit zündendem Geschoss. Man bedient sich desselben, um die schnelle Übergabe einer Festung zu erzwingen, oder verbindet es zugleich mit einer Eskalade, oder wendet es während der förmlichen Belagerung an. Das Bombardement hat den Zweck, die in der Festung befindlichen Häuser, namentlich die Magazine, zu zerstören und in Brand zu stecken, und wird daher vorzüglich bei großen und bevölkerten Städten eine gute Wirkung leisten, besonders wenn ihre Bewohner ihrem Reichtum sehr ergeben sind, keine vorteilhafte Stimmung gegen die Besatzung hegen, und von welchen man überzeugt ist, dass sie den Kommandanten eher zwingen, den Ort zu übergeben, als ihr Eigentum vernichtet zu sehen. Man bedient sich zum Bombardement sowohl der Granaten, als auch der glühenden Kugeln und Bomben, und kann daher schon die Feldgeschütze dazu anwenden, mit Ausnahme der 6-pfündigen Kanonen, deren Geschossen zu wenige Masse und Kraft der Bewegung haben.

Ehe das Bombardement angehen, und die Maßregeln dazu ergriffen werden können, wird die Festung von allen Seiten eingeschlossen (s. Einschließung) und die Batterien werden gehörig durch Infanteriebataillone gedeckt. Man sucht unter Benutzung des Terrains sich der Festung so viel als möglich zu nähern; nur wenn sich gar keine, der Aufstellung der Geschütze günstigen Gegenstände vorfinden, und wenn dabei die Besatzung gut mit Geschütz versehen ist, bleibt man 1200 bis 1500 Schritt davon entfernt; dann muss man aber zur Deckung der Geschütze Erdaufwürfe (Schulterwehren) machen, und sie mit einem Laufgraben vereinigen, in welchem sich die zur Bedeckung bestimmte Mannschaft aufhalten soll. Für diejenigen Geschütze, welche mit glühenden Kugeln schießen, werden Batterien mit Schießscharten erbaut; man stelle sich in der Verlängerung der längsten Seite der Stadt auf, wobei man jedoch die Lage der Pulvermagazine in der Festung berücksichtigt. Es hängt von den höheren Befehlen ab, ob das Feuer schon in der Nacht, oder kurz vor dem Anbruch des Morgens anfangen soll; das letztere findet gewöhnlich statt, wenn die Geschütze durch Erdaufwürfe gedeckt sind; für den ersteren Fall müssen die Entfernungen schon am Tage beurteilt oder gemessen, und hiernach Ladung und Erhöhung bestimmt sein; ist die Nacht nicht ganz dunkel, so können die Türme als Richtungspunkte dienen. Sobald Feuer in der Stadt ausbricht, müssen alle Geschütze so viel als möglich dahin gerichtet werden, um das Löschen zu erschweren; denn nur ein heftiges und ununterbrochenes Feuer derselben führt zum Zweck.

Man muss sich aber hierbei hüten, nicht vom Feinde getäuscht zu werden, und nach vorher eingezogener Kenntnis des Ortes, die Stelle zu beurteilen suchen, wo sich das ausgebrochene Feuer zeigt. Denn befindet sich in der Festung ein leerer Platz, oder eine sonst dazu geeignete Gelegenheit, z. B. alte, verlassene Häuser usw., so könnte der Feind die List gebrauchen, dort selbst Feuer anzulegen, um nun alle unsere Geschosse dahin zu ziehen, und dadurch die übrigen Teile der Stadt zu bewahren.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe